Gemeinfreies Alexandria
„Free Speech begins with free literature“ oder, um es mit DOCTOROW zu sagen: „Neunzig Prozent aller urheberrechtlich geschützter Bücher sind verweist. Niemand weiss, wer die Rechte an ihnen besitzt und wie man sie nachdrucken könnte. Und in der Zwischenzeit verfallen die wenigen Ausgaben, die es noch gibt oder gehen verloren. Denk es dir als eine Bibliothek, die grösste, die es jemals gab, neunzig Prozent von allem, was je geschrieben wurde – und sie verbrennt, ganz langsam. Bibliotheken brennen.“ [...] „Irgendwann kriegen wir es vielleicht hin, so viele Kopien von den kreativen Leistungen der Menschheit herzustellen, dass wir die meisten davon vor dem Feuer bewahren können“ [1]
Jeder Student verbringt, unabhängig der Studienrichtung, einen enormen Teil seiner Zeit damit, in Bibliotheken Fachliteratur zu wälzen. Dabei dürfte wohl auch jedem aufmerksamen Leser
schon aufgefallen sein, dass die Bibliotheken einen wahren Berg an alten Schätzchen, also Büchern aus dem vorigen, dem 19. oder gar dem 18. Jahrhundert beherbergen. An diesen Werken besteht in aller Regel kein Urheberrecht mehr, was bedeutet, dass sie von jedem beliebig verwendet und kopiert werden dürfen. Dennoch findet man solche Bücher, die neben dem Inhalt teilweise bereits durch die früher häufig äusserst kunstvoll gestalteten Einbände an sich interessant sind, nur sehr selten in digitaler Form.
Diesen „verweisten“ Werken soll hier ein gebührender Platz eingeräumt werden. In loser Folge - sprich, nach dem Lust und Laune Prinzip - werden einzelne Digitalisate im Pdf-Format hochgeladen und verlinkt. (Der momentan Hoster ist Mediafire, wer einen besseren kennt, soll sich gerne melden^^)
An diesem Projekt kann sich jeder, der möchte, beteiligen. Eine kurze Nachricht mit dem Scan des Werks, dem Namen des Autors sowie ein Nachweis [2], dass es gemeinfrei ist, an BVGG@lags.us genügt dafür. Steht das Werk schon im Netz, und wurde noch nicht von anderen Portalen für freie Literatur erfasst [3], so genügt natürlich auch ein Kommentar mit Link, um in diese Liste hier aufgenommen zu werden.
Gesammelte Werke (momentan chronologisch geordnet):
Von Rönne, Ludwig (1874) Verfassung des Deutschen Reichs Textausgabe mit Anmerkungen
FRANKE,Armin (1889) Die vier Jahreszeiten
FURRER, Konrad (1891) Wanderungen durch das heilige Land [4]
NIPPOLD, Otfried (1905) Ein Blick in das europafreie Japan
BURCKHARDT, Walther (1914) Die Einbürgerung der Ausländer in der Schweiz [5]
BURCKHARDT, Walther (1920) Der allgemeine Charakter des Völkerbunds
BURCKHARDT, Walther (1923) Die Unvollkommenheit des Völkerrechts
BURCKHARDT, Walther (1924) Die völkerrechtliche Verantwortlichkeit der Staaten [6]
BURCKHARDT, Walther (1924) Die völkerrechtliche Verantwortlichkeit der Staaten für auf ihrem Gebiete begangenen Verbrechen
GILBERT, Friedrich Robert (1926) Das ABC der Chinaschrift
BURCKHARDT, Walther (1929) Bedarf die freiwillige Vereinigung der Stadt Zürich mit anderen politischen Gemeinden eines Gesetzes, oder genügt ein Kantonsratsbeschluss? [Gutachten]
BURCKHARDT, Walther (1934) Gedanken eines Juristen über den Korporationenstaat
BURCKHARDT, Walther (1936) Staatliche Autorität und geistige Freiheit
BURCKHARDT, Walther (1937) Die Aufgabe des Juristen und die Gesetze der Gesellschaft
BURCKHARDT, Walther (1939) Einführung in die Rechtswissenschaft [7]
Werke zur praktischen Chemie können aufgrund der derzeit geltenden Fachartikelzensur (Art. 75 Abs. 5 ChemV) leider weder angenommen noch aufgelistet werden. 残念です。|zannen desu.
- エル自由化
----------------------------------------------
[1] Cory Doctorow, Homeland S. 26, im Original als CC-Version erhältlich unter: http://craphound.com/homeland/Cory_Doctorow_-_Homeland.pdf Die deutsche Ausgabe, übersetzt von Oliver Plaschka, erschien 2013 im Heyne-Verlag, München.
[2] Wie man dies, auch ohne jemals ein juristisches Seminar von innen gesehen zu haben, ganz leicht feststellen kann, steht hier:
Wann ist ein Werk gemeinfrei?
[3] Etwa: Münchener Digitale Bibliothek,
Projekt Gutenberg-DE,
The Internet Archive's Digital Books Collections,
und – mit einigen Einschränkungen – auch Google-Books
All diese Dienste bieten auch eine Suchfunktion an, die überprüft, ob ein Werk bereits vorhanden ist. Da Dubletten nicht unbedingt sein müssen, wäre es nett, das vorher abzuklären...
[4] Mehr von und zu FURRER gibt es bei Google-Books:
Wanderungen durch Palästina,
Furrer 1838-1908: Worte zu seinem Gedächtnis
[5] Auf Seite 13 befindet sich eine handschriftliche Randnotiz, die ich nicht entziffern konnte. Wer das lesen kann (oder weiss, welche Sprache das ist), ich bin für Hinweise dankbar.
[6] Prof. Burckhardt war offenbar eine sehr kontrovers betrachtete Persönlichkeit. In fast allen seiner längeren Werke finden sich zahlreiche Anmerkungen von Lesern, die mit den Ansichten oder den Begründungen des Autors nicht einverstanden sind und ihre abweichende Meinung handschriftlich festgehalten haben. So auch in dieser, eher kurzen Schrift:
Auf Seite 16 wird bemängelt, dass ein gewisser „Fall Worowski“ nicht erwähnt wird; Seite 19 enthält einen Hinweis darauf, dass das Wort „Aktivlegitimation“ als Umschreibung für die Befugnis des Klägers, den eingeklagten Anspruch vor Gericht geltend zu machen, vergessen wurde;
Auf Seite 24 wird die Argumentation, wonach völkerrechtlich verantwortlich nur Staaten, aber keine Einzelpersonen sein können, mit dem Vermerk „Befehlssubjekt“ verworfen.
[7] Zur Person: Walther Burkhardt (1871-1939)
Jeder Student verbringt, unabhängig der Studienrichtung, einen enormen Teil seiner Zeit damit, in Bibliotheken Fachliteratur zu wälzen. Dabei dürfte wohl auch jedem aufmerksamen Leser
schon aufgefallen sein, dass die Bibliotheken einen wahren Berg an alten Schätzchen, also Büchern aus dem vorigen, dem 19. oder gar dem 18. Jahrhundert beherbergen. An diesen Werken besteht in aller Regel kein Urheberrecht mehr, was bedeutet, dass sie von jedem beliebig verwendet und kopiert werden dürfen. Dennoch findet man solche Bücher, die neben dem Inhalt teilweise bereits durch die früher häufig äusserst kunstvoll gestalteten Einbände an sich interessant sind, nur sehr selten in digitaler Form.
Diesen „verweisten“ Werken soll hier ein gebührender Platz eingeräumt werden. In loser Folge - sprich, nach dem Lust und Laune Prinzip - werden einzelne Digitalisate im Pdf-Format hochgeladen und verlinkt. (Der momentan Hoster ist Mediafire, wer einen besseren kennt, soll sich gerne melden^^)
An diesem Projekt kann sich jeder, der möchte, beteiligen. Eine kurze Nachricht mit dem Scan des Werks, dem Namen des Autors sowie ein Nachweis [2], dass es gemeinfrei ist, an BVGG@lags.us genügt dafür. Steht das Werk schon im Netz, und wurde noch nicht von anderen Portalen für freie Literatur erfasst [3], so genügt natürlich auch ein Kommentar mit Link, um in diese Liste hier aufgenommen zu werden.
Gesammelte Werke (momentan chronologisch geordnet):
Von Rönne, Ludwig (1874) Verfassung des Deutschen Reichs Textausgabe mit Anmerkungen
FRANKE,Armin (1889) Die vier Jahreszeiten
FURRER, Konrad (1891) Wanderungen durch das heilige Land [4]
NIPPOLD, Otfried (1905) Ein Blick in das europafreie Japan
BURCKHARDT, Walther (1914) Die Einbürgerung der Ausländer in der Schweiz [5]
BURCKHARDT, Walther (1920) Der allgemeine Charakter des Völkerbunds
BURCKHARDT, Walther (1923) Die Unvollkommenheit des Völkerrechts
BURCKHARDT, Walther (1924) Die völkerrechtliche Verantwortlichkeit der Staaten [6]
BURCKHARDT, Walther (1924) Die völkerrechtliche Verantwortlichkeit der Staaten für auf ihrem Gebiete begangenen Verbrechen
GILBERT, Friedrich Robert (1926) Das ABC der Chinaschrift
BURCKHARDT, Walther (1929) Bedarf die freiwillige Vereinigung der Stadt Zürich mit anderen politischen Gemeinden eines Gesetzes, oder genügt ein Kantonsratsbeschluss? [Gutachten]
BURCKHARDT, Walther (1934) Gedanken eines Juristen über den Korporationenstaat
BURCKHARDT, Walther (1936) Staatliche Autorität und geistige Freiheit
BURCKHARDT, Walther (1937) Die Aufgabe des Juristen und die Gesetze der Gesellschaft
BURCKHARDT, Walther (1939) Einführung in die Rechtswissenschaft [7]
Werke zur praktischen Chemie können aufgrund der derzeit geltenden Fachartikelzensur (Art. 75 Abs. 5 ChemV) leider weder angenommen noch aufgelistet werden. 残念です。|zannen desu.
- エル自由化
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[1] Cory Doctorow, Homeland S. 26, im Original als CC-Version erhältlich unter: http://craphound.com/homeland/Cory_Doctorow_-_Homeland.pdf Die deutsche Ausgabe, übersetzt von Oliver Plaschka, erschien 2013 im Heyne-Verlag, München.
[2] Wie man dies, auch ohne jemals ein juristisches Seminar von innen gesehen zu haben, ganz leicht feststellen kann, steht hier:
Wann ist ein Werk gemeinfrei?
[3] Etwa: Münchener Digitale Bibliothek,
Projekt Gutenberg-DE,
The Internet Archive's Digital Books Collections,
und – mit einigen Einschränkungen – auch Google-Books
All diese Dienste bieten auch eine Suchfunktion an, die überprüft, ob ein Werk bereits vorhanden ist. Da Dubletten nicht unbedingt sein müssen, wäre es nett, das vorher abzuklären...
[4] Mehr von und zu FURRER gibt es bei Google-Books:
Wanderungen durch Palästina,
Furrer 1838-1908: Worte zu seinem Gedächtnis
[5] Auf Seite 13 befindet sich eine handschriftliche Randnotiz, die ich nicht entziffern konnte. Wer das lesen kann (oder weiss, welche Sprache das ist), ich bin für Hinweise dankbar.
[6] Prof. Burckhardt war offenbar eine sehr kontrovers betrachtete Persönlichkeit. In fast allen seiner längeren Werke finden sich zahlreiche Anmerkungen von Lesern, die mit den Ansichten oder den Begründungen des Autors nicht einverstanden sind und ihre abweichende Meinung handschriftlich festgehalten haben. So auch in dieser, eher kurzen Schrift:
Auf Seite 16 wird bemängelt, dass ein gewisser „Fall Worowski“ nicht erwähnt wird; Seite 19 enthält einen Hinweis darauf, dass das Wort „Aktivlegitimation“ als Umschreibung für die Befugnis des Klägers, den eingeklagten Anspruch vor Gericht geltend zu machen, vergessen wurde;
Auf Seite 24 wird die Argumentation, wonach völkerrechtlich verantwortlich nur Staaten, aber keine Einzelpersonen sein können, mit dem Vermerk „Befehlssubjekt“ verworfen.
[7] Zur Person: Walther Burkhardt (1871-1939)
BV-GG-CHEM - 9. Jun, 22:16
Nachschub freier Werke
Die gewisse Konzentration auf Walther Burckhardt liegt darin begründet, dass er der Begründer der These von der Existenz eines objektiv richtigen Rechts sowie der Verantwortung des Juristen für die Rechtssetzung ist, beides Ansichten, die das Bündnis für sinnvolle Rechtssetzung nicht nur teilt, sondern auch vorzuleben versucht.