Dienstag, 18. April 2017

Strafgericht Basel-Stadt: Anfrage nach Informationsfreiheitsrecht - Urteil vom 21.03.2017

An die Verwaltung des Strafgerichts Basel-Stadt

Sehr geehrte Damen und Herren

Gestützt auf Art. 30 Abs. 3 BV, Art. 33 BV, § 75 Abs. 2 KV BS, § 25 Abs. 1 IDG BS, § 31 Abs. 1 IDG BS, § 33 Abs. 1 IDG BS, § 34 Abs. 1 lit. a IDG BS sowie § 36 Abs. 1 IDG BS bitte ich Sie, mir das nachfolgend bezeichnete amtliche Dokument zuzustellen:

Urteil des Strafgerichts Basel-Stadt vom 21.03.2017 in der Strafsache gegen X. wegen mehrfacher Pornografie und Verletzung des Privatbereichs durch Filmaufnahmen wenn vorhanden in einer für die Veröffentlichung nach Art. 5 Abs. 1 lit. c URG geeigneten anonymisierten Form, eventual als Fotokopie des Originals.

Sollte das betreffende Urteil online verfügbar sein, genügt selbstverständlich ein simpler Linkverweis. In diesem Fall betrachten Sie die weiterreichenden Begehren dieses Schreibens bitte als gegenstandslos.

Mit freundlichen Grüssen

- Bündnis für sinnvolle Rechtssetzung -

Beilage: Kopie des Medienberichts vom 21.03.2017 (20minuten)

Antwort des Gerichts: Basel-W-Anon-IIBasel-W-II-Anon-II

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