Dienstag, 18. April 2017

Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland: Anfrage nach Informationsfreiheitsrecht - Urteil vom 03.11.2016

An die Verwaltung der Strafabteilung des Kreisgerichts Werdenberg-Sarganserland

Sehr geehrte Damen und Herren

Gestützt auf Art. 30 Abs. 3 BV, Art. 33 BV, Art. 60 Abs. 1 KV SG,
Art. 5 Abs. 1 lit. b Oeffg SG sowie Art. 11 Abs. 1 lit. c OeffG SG
bitte ich Sie, mir das nachfolgend bezeichnete amtliche Dokument zuzustellen:

Urteil der Strafabteilung des Kreisgerichts Werdenberg-Sarganserland vom 03.11.2016 in der Strafsache gegen X. und Y. wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern, mehrfacher Pornographie und mehrfacher Nötigung wenn vorhanden in einer für die Veröffentlichung nach Art. 5 Abs. 1 lit. c URG geeigneten anonymisierten Form, eventual als Fotokopie des Originals.

Sollte das betreffende Urteil bereits online verfügbar sein, genügt selbstverständlich ein simpler Linkverweis. In diesem Fall betrachten Sie die weiterreichenden Begehren dieses Schreibens bitte als gegenstandslos.

Mit freundlichen Grüssen

- Bündnis für sinnvolle Rechtssetzung -

Beilage: Kopie der Medienberichte vom 03./04.11.2016 (20minuten)

Antwort des Gerichts: St-Gallen-W-Anon-II

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