Richteramt Bucheggberg-Wasseramt: Anfrage nach Informationsfreiheitsrecht – Urteil vom 18.08.2015
An die Verwaltung der Strafabteilung
des Richteramts Bucheggberg-Wasseramt
Sehr geehrte Damen und Herren
Gestützt auf Art. 30 Abs. 3 BV, Art. 33 BV, Art. 11 Abs. 3 KV SO,
Art. 26 KV SO, sowie § 12 Abs. 1 InfoDG SO bitte ich Sie, mir das nachfolgend bezeichnete amtliche Dokument zuzustellen:
Urteil der Strafabteilung des Richteramts Bucheggberg-Wasseramt vom 18.08.2015 in der Strafsache gegen Arthur F. wegen mehrfacher Pornografie und mehrfacher Gewaltdarstellung, wenn vorhanden in einer für die Veröffentlichung nach Art. 5 Abs. 1 lit. c URG geeigneten anonymisierten Form, eventual als Fotokopie des Originals.
Sollte das betreffende Urteil online verfügbar sein, genügt selbstverständlich ein simpler Linkverweis. In diesem Fall betrachten Sie die weiterreichenden Begehren dieses Schreibens bitte als gegenstandslos.
Mit freundlichen Grüssen
- Bündnis für sinnvolle Rechtssetzung -
Beilage: Kopie des Medienberichts vom 18.08.2015 (Solothurner Zeitung)
Antwort des Gerichts:
des Richteramts Bucheggberg-Wasseramt
Sehr geehrte Damen und Herren
Gestützt auf Art. 30 Abs. 3 BV, Art. 33 BV, Art. 11 Abs. 3 KV SO,
Art. 26 KV SO, sowie § 12 Abs. 1 InfoDG SO bitte ich Sie, mir das nachfolgend bezeichnete amtliche Dokument zuzustellen:
Urteil der Strafabteilung des Richteramts Bucheggberg-Wasseramt vom 18.08.2015 in der Strafsache gegen Arthur F. wegen mehrfacher Pornografie und mehrfacher Gewaltdarstellung, wenn vorhanden in einer für die Veröffentlichung nach Art. 5 Abs. 1 lit. c URG geeigneten anonymisierten Form, eventual als Fotokopie des Originals.
Sollte das betreffende Urteil online verfügbar sein, genügt selbstverständlich ein simpler Linkverweis. In diesem Fall betrachten Sie die weiterreichenden Begehren dieses Schreibens bitte als gegenstandslos.
Mit freundlichen Grüssen
- Bündnis für sinnvolle Rechtssetzung -
Beilage: Kopie des Medienberichts vom 18.08.2015 (Solothurner Zeitung)
Antwort des Gerichts:
BV-GG-CHEM - 18. Sep, 03:04