Freitag, 15. Mai 2015

Spontanpetition zur Rechtslage der Filmaufnahmen der Swiss Football League

Tl, dr: Der Stadtpolizei Zürich werden einige Fragen zum Umgang mit dem privaten Überwachungsprogramm des schweizerischen Fussballverbands gestellt. Die Fragen sind natürlich rechtlicher Natur. Anstandslos entgegengenommen und ordnungsgemäss abgestempelt wurde diese Einzelpetition übrigens um halb Zwölf nachts. Das ist doch mal lobenswert! Die Antwort darf gerne auch so unkompliziert (und rasch) ausfallen... 日本語でTl、dr:
スイスのサッカー連盟(SFL)の監視方針について、
私はチューリッヒ町の警察に色々な質問を問いました。
その質問は法的です。
この請願はごご十一時半提出しましたでも、問題ではない。
素晴らしいですね。簡単て早く返信して下さい。
Die Antwort der Stadtpolizei ist vorbildlich. Es wird auf alle gestellten Fragen der Reihe nach eingegangen und die gewünschten Informationen mit kurzen, prägnanten Sätzen erteilt.
Die Antwort ist schlüssig und erscheint juristisch korrekt. Ein verfassungsrechtliches Problem besteht nicht, die Angelegenheit kann entsprechend als unproblematisch abgeschrieben und archiviert werden.
日本語でEdit(七月二十八日):
チューリッヒ町の警察の応酬はとてもいいですよ。
全ての質問は応酬されました。 
その応酬は尤もらしく法的な正しいです。
人権の問題がありませんから、そのは案件は問題無くです。
この請願はアーカイブされます。
 

An den Vorsteher des Polizeidepartements

Petition zur Rechtslage der Filmaufnahmen der Swiss Football League

Sehr geehrter Herr Wolff

Mit dieser Eingabe möchte ich – gestützt auf Art. 33 BV i.v. mit Art. 10 Abs. 1 KV ZH sowie Art 16 KV ZH, eventual gestützt auf Art. 17 KV ZH i.v mit § 20 IDG ZH, Auskünfte zu oben genannter Thematik einholen.

Bitte beantworten Sie mir dazu die folgenden Fragen, die sich mir aufgrund der von Ihnen veröffentlichten Medienmitteilung vom 12. Mai 2015 stellen:

1. Auf welche Rechtsgrundlage stützt sich das Polizeidepartement bei der Genehmigung von «Focus one» als Pilotprojekt? Wird dadurch die private Überwachung der Swiss Football League zur „staatlichen Aufgabe“ und ist diese demnach im Sinne einer echten Drittwirkung zur Wahrung der Grundrechte nach Art. 35 Abs. 2 BV verpflichtet?

2. Bestehen offizielle Vereinbarungen zwischen dem Polizeidepartement der Stadt Zürich und der Swiss Football League bezüglich der Überwachung mit Kameraaufnahmen in und im Umfeld von Fussballstadien im Rahmen des Projekts «Focus one»? Falls ja, wie lautet deren Inhalt? Falls nein, ist geplant, in Zukunft solche Abkommen zu schliessen?

3. Wie wird sichergestellt, dass die staatliche Schutzpflicht, Privatsphäre und persönliche Freiheit (Art. 10 Abs. 2 BV / Art. 13 BV) zu wahren, im Rahmen des Projekts «Focus one» erfüllt bleibt?

4. Wie ist die strafprozessuale Verwertbarkeit der durch solche Formen der Überwachung gewonnen Beweise vor Hinblick von Art. 141 StPO sowie Art. 179quater/octis StGB gerade im Zusammenhang mit dem jüngsten Entscheid des Bundesgerichts zur amtlichen Überwachung, BGE 140 I 353 zu beurteilen?

Ich gehe davon aus, dass der Erhalt der gewünschten Informationen im Rahmen einer Petitionsantwort möglich ist. Sollten Sie diese Einschätzung nicht teilen, bitte ich meine Eingabe als einfache Anfrage nach Informationsdatengesetz im Sinne von §29 Abs. 2 lit. a IDG ZH zu betrachten.

Sofern Sie auch dies nicht als gegeben ansehen, bitte ich um vorgängige Benachrichtigung über die Gebührenhöhe, sollte sie die Geringfügigkeitsgrenze gem. §35 Abs. 3 Satz 2 IDV ZH übersteigen.

Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie meinem Anliegen entsprechen und mir die angefragten Informationen zur Verfügung stellen können.

Mit freundlichen Grüssen

- Bündnis für sinnvolle Rechtssetzung -

Kontaktadresse für die elektronische Zustellung von Daten im Sinne von § 10 Abs. 3 IDV ZH: BVGGCHEM@gmx-topmail.de

Antwort der Stadtpolizei: Antwort-Stadtpolizei-Anon
BV-GG-CHEM - 23. Mai, 04:26

Rückmeldung erhalten!

Man muss der Stadtpolizei eins zu gute Halten... sie sind echt fix.
Ein Bestätigungsschreiben innert gerade mal 5 Tagen zu erhalten, habe ich ehrlich nicht erwartet. Fürs nächste Mal wäre es aber schön, würde der Name unserer Organisation richtig geschrieben, da war nämlich ein „i“ zu viel im „Bündnis“, das müssen wir leider einmal abziehen. Und dass das Aktenzeichen ausgerechnet mit „AL“ endet, ist wohl auch nur ein schöner Zufall^^

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