Donnerstag, 17. September 2015

生鴉片取扱規則 [Nama Ahen Toriatsukai Kisoku] Bestimmungen zum Umgang mit Rohopium (1870)

一藥店中現在所持ノ分ハ各地方官廳ニ
テ檢査ヲ遂ケ品位量目等委細簿記シ可置事

Apotheken sind dazu verpflichtet über das in ihrem Besitz befindliche Opium Untersuchungen bezüglich Qualität, Gewicht, etc. durchführen, die Ergebnisse dieser Untersuchungen zu dokumentieren und diese der jeweiligen lokalen Verwaltung vorzulegen.

一不得止藥用ニ供シ候儀有之賣買致し
條節ハ其度毎ニ藥店醫師ヨリモ品位量
目等委細官廳ヘ可届出事

Apotheken und Ärzte sind dazu verpflichtet bei jedem Kauf oder Verkauf von Rohopium zum medizinischen Gebrauch die notwendigen Angaben bezüglich Qualität, Gewicht, etc. der jeweiligen lokalen Verwaltung anzugeben.

一藥用欠乏ニ付外國ヨリ取寄度節ハ各
地方官ヨリ開港場ヘ申立候ハ、別段ノ
注文ヲ以テ取寄候様可致事

Wenn Mangel an (Rohopium für den medizinischen Gebrauch) herrscht, so müssen die lokalen Behörden an die für den Aussenhandel geöffneten Häfen den Antrag stellen, im Rahmen eines Sonderauftrags Rohopium aus dem Ausland anfordern zu dürfen.

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